Der Vorstand:
Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens sechs Personen. Die Vorstandsmitglieder
haben alle die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind befugt, die Aufgabenteilung selbst vorzunehmen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. |